Hoflieferanten
Quasi seit der Gründung des Kaiserreiches vergibt der amtierende Kaiser den Hoflieferanten-Status an Händler, die die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt haben. Ein Hoflieferant darf das Hoflieferanten Schild mit dem kaiserlichen Wappen an seinem Geschäft aushängen und es ist keine Seltenheit, dass sich sein Umsatz verdoppelt oder gar verdreifacht, denn dieses Schild kann als Qualitätsgarantie gesehen werden und dort kauft man doch gerne. Deswegen ist dieser Status natürlich äußerst begehrt bei allen Händlern und es gibt sicherlich keinen einzigen, der sich nicht in die Reihen der Hoflieferanten erhoben sehen würde.
Für diesen Status gibt es zwei Voraussetzungen:
- Der Händler muss für drei Jahre kostenlos Produkte an die kaiserliche Familie schicken.
- Der Händler muss bei einer öffentlichen Show durch gute Qualität auffallen.
Sollten beide Bedingungen erfüllt worden sein, so wird der Händler den Hoflieferanten-Status erhalten und darf selbstverständlich den Kaiser durch weitere kostenlose Produktlieferungen dadurch überzeugen, dass der Standard des Ladens nicht abfällt. Der Status wird ungültig, wenn er vom Kaiser zurückgezogen wird oder 5 Jahre nachdem der Kaiser, der den Status ausgestellt hat, gestorben ist.